AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an der Vorarlberger Buchmesse
(Stand 03.10.2025)
1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Aussteller*innen und Besucher*innen der Vorarlberger Buchmesse, die am 05.09.2026 von 9 bis 18 Uhr im Kulturhaus, Rathausplatz 1, A-6850 Dornbirn stattfindet, nachfolgend „Veranstaltung“ genannt. Mit dem Betreten des Messegeländes bzw. der Buchung eines Ausstellerstandes erkennen Aussteller*innen und Besucher*innen diese AGB an.
2. Veranstalterinnen
Veranstalterinnen der Vorarlberger Buchmesse sind Vera Fechtig und Bianca Ender, nachfolgend „Veranstalterinnen“ genannt.
3. Teilnahme von Aussteller*innen
3.1. Anmeldung
Die Anmeldung zur Teilnahme als Aussteller*innen erfolgt über das Anmeldeformular auf der offiziellen Website der Veranstaltung oder schriftlich per E-Mail. Die Early-Bird-Preise gelten bis 31.1.2026, 23:59 Uhr. Ab dem 1.2.2026 gelten die normalen Preise. Anmeldeschluss ist am 31.7.2026.
3.2. Zuteilung Standflächen
Die Zuteilung von Standflächen erfolgt durch die Veranstalterinnen. Wünsche der Aussteller*innen werden nach Möglichkeit berücksichtigt, begründen jedoch keinen Anspruch. Die Bekanntgabe der Standnummer wird dem*der Aussteller*in zusammen mit dem Lageplan über die Gesamtaufteilung der Halle schriftlich bestätigt. Änderungen des bekannt gegebenen Standortes, die Lage, Art und Maße des Standes betreffend, sind von den Veranstalterinnen unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Die Veranstalterinnen behalten sich vor, aus zwingenden technischen oder Sicherheitsgründen die Ausgänge, Durchgänge und Notausgänge zu verlegen.
3.3. Standplatz
Der Standplatz darf nur für den angemeldeten Zweck verwendet und nicht ohne Zustimmung der Veranstalterinnen an Dritte überlassen werden.
3.4. Vertragsabschluss
Mit Versand der Anmeldebestätigung durch die Veranstalterinnen an den*die Aussteller*in ist der Vertragsabschluss zwischen den Veranstalterinnen und dem*der Aussteller*in vollzogen.
3.5. Vertragsrücktritt
Nach erfolgtem Vertragsabschluss (siehe 3.4.) kann eine erfolgte Anmeldung nicht zurückgezogen werden. Die Gebühren – einschließlich aller gesetzlich vorgeschriebenen Steuern – sind auch dann zu entrichten, wenn der*die Aussteller*in nicht an der Messe teilnimmt. Kann der von dem*der Aussteller*in nicht belegte Platz gleichwertig vermietet werden, ist seitens der angemeldeten Aussteller*in eine Stornogebühr von zumindest 25 % der Gebühren sowie der anfallenden gesetzlichen Abgaben zu entrichten.
3.6. Zahlungsbedingungen
Den Veranstalterinnen geschuldete Zahlungen müssen bei Rechnungserhalt spesen- und abzugsfrei geleistet werden. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu entrichten.
3.7. Gestaltung Standplatz
Der Standplatz ist so zu gestalten, dass genug Abstand zu den Standnachbarn besteht. Roll-ups können aufgestellt werden. Zusätzliche Elemente, die sich nicht direkt auf den Ausstellungstischen befinden, müssen vorab mit den Veranstalterinnen abgesprochen werden. Die Böden, Wände und Decken des Gebäudes dürfen nicht angebohrt, beklebt, bemalt, etc. werden. Während der Mietdauer im Standbereich entstandene Schäden gehen zu Lasten des*der Aussteller*in.
3.8. Brandschutz und Sicherheit
Das Hantieren mit offenem Feuer (z.B. brennende Kerzen, Fackeln, Laternen und sonstiges offenes Licht) und leicht brennbaren Flüssigkeiten ist auf dem gesamten Messegelände untersagt. Verwendete Materialien müssen schwer brennbar, schwach qualmend und nicht tropfend gemäß Ö-Norm B 3800, Europanorm EN 13501 ausgeführt sein.
Notausgänge, Feuermelder, Feuerlöscher, Verteilerkästen usw. müssen zwingend unverstellt und jederzeit zugänglich bleiben. Alle Ausstellungsgüter und anderen Gegenstände müssen so angebracht bzw. befestigt werden, dass sie keine Schäden verursachen und keine Gefahr darstellen. Die Veranstalterinnen sind jederzeit berechtigt, Maßnahmen zur Beseitigung von Gefahren zu verlangen. Sollte diese Aufforderung nicht beachtet werden, kann dies zu einem sofortigen Ausschluss von der Veranstaltung führen.
3.9. Auszeichnungspflicht
Für alle ausgestellten Waren besteht gemäß Preisauszeichnungsgesetz vom 19. März 1992, § 2, Abs. 1 eine Preisauszeichnungspflicht. Davon ausgenommen sind ausschließlich für Wiederverkäufer*innen bestimmte Ausstellungsgüter – dies muss durch einen deutlich sichtbaren Anschlag bekannt gegeben werden.3.10. Werbung: Für Werbemaßnahmen steht nur der eigene Stand zur Verfügung. Dies gilt vor allem für Druckerzeugnisse und Werbematerialien für Messebesucher*innen. Andere Werbemöglichkeiten bedürfen der Zustimmung der Veranstalterinnen. Ebenso ist Werbung für Dritte nur mit schriftlicher Zustimmung der Veranstalterinnen gestattet. Die Werbemaßnahmen dürfen die Geschäftstätigkeit anderer Aussteller*innen in keiner Weise behindern. Im Zweifelsfall ist die Rücksprache mit den Veranstalterinnen erforderlich. Mikrofon, Musik- und Lautsprecheranlagen sowie sonstige lärmverursachende Geräte dürfen nicht genutzt werden.
4. Zutritt für Besucher*innen
4.1. Der Zutritt zur Vorarlberger Buchmesse 2026 ist dank unserer Sponsor*innen kostenlos.
4.2. Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen die Messe nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten besuchen.
5. Hausrecht
Die Veranstalterinnen üben das Hausrecht auf dem gesamten Messegelände aus. Den Anweisungen der Veranstalterinnen und ihres Personals ist Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen diese AGB kann ein Hausverbot ausgesprochen werden.
6. Foto- und Videoaufnahmen
6.1. Auf der Veranstaltung werden durch die Veranstalterinnen oder durch beauftragte Dritte Foto- und Videoaufnahmen gemacht.
6.2. Mit dem Betreten des Messegeländes erklären sich Besucher*innen und Aussteller*innen damit einverstanden, dass sie möglicherweise auf Bild- oder Tonaufnahmen zu sehen sind, die im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit und Berichterstattung über die Messe verwendet werden.
6.3. Die Aufnahmen können zu redaktionellen, werblichen oder dokumentarischen Zwecken in Printmedien, auf Websites und in sozialen Medien veröffentlicht werden – auch ohne Nennung des Namens.
6.4. Sofern eine Person nicht fotografiert oder veröffentlicht werden möchte, kann sie dies dem Fotografen oder den Veranstalterinnen mitteilen. Wir bemühen uns, entsprechende Wünsche zu berücksichtigen.
7. Haftung
7.1. Die Veranstalterinnen haften nicht für Sach- oder Vermögensschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Messe entstehen, es sei denn, sie sind auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Veranstalterinnen zurückzuführen.
7.2. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
8. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung der Veranstalterinnen. Diese ist auf der Website der Veranstaltung einsehbar.
9. Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
9.3. Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Dornbirn, soweit gesetzlich zulässig.
